Teilnahmebedingungen
COLABO 2022
Teilnahmebedingungen
Stand 24. März 2022
1. Gegenstand
Die „COLABO 2022“ ist eine befristete Aktion der Firma Lichtenauer Mineralquellen GmbH (im Folgenden VITA COLA genannt) in Zusammenarbeit mit der Orange YC GmbH (im Folgenden SPIESSER genannt) sowie dem Steinhaus e. V. (im Folgenden Steinhaus genannt).
Die Aktion findet im Zeitraum vom 28. März bis voraussichtlich November 2022 statt. Innerhalb dieses Zeitraums werden verschiedene Künstler:innen aus den Kunstsparten Tanz, Musik und Visuals ihr Können präsentieren. Je Kunstsparte wird ein erster Platz vergeben. Die Gewinner:innen werden dann gemeinsam mit dem Steinhaus ein Gesamtwerk produzieren, welches zum Finale im Oktober 2022 präsentiert wird. Die Teilnahme an der Aktion erfolgt ausschließlich im Rahmen dieser Teilnahmebedingungen. Mit der Bewerbung zur „COLABO 2022“ auf www.vita-colabo.de erkennen die Teilnehmer:innen diese Bedingungen an.
2. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind Nachwuchskünstler:innen aus den Kunstparten Tanz (als Solist:in oder Kollektiv mit bis zu 3 Personen), Musik (ausschließlich als Solokünstler:in) und Visuals (ausschließlich als Solokünstler:in). Alle Teilnehmer:innen sind zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens 18 sowie maximal 30 Jahre alt und haben ihren Hauptwohnsitz in Deutschland. Die mit der Bewerbung eingereichten und während der COLABO entstehenden Beiträge müssen vollständig geistiges Eigentum der Künstler:innen sein. Es sind keine Coversongs oder fremde Choreografien zugelassen.
Mitarbeiter:innen von VITA COLA, SPIESSER, Steinhaus sowie Mitarbeiter:innen verbundener und beauftragter Unternehmen und ihre Angehörigen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Teilnahme über Teilnahme- oder Gewinnspielanmeldungsdienste ist ebenfalls ausgeschlossen.
VITA COLA, SPIESSER und Steinhaus behalten sich vor, Teilnehmer:innen von der COLABO 2022 auszuschließen, wenn diese den Aktionsablauf manipulieren oder dies versuchen. Dies gilt insbesondere bei einem schuldhaften Verstoß gegen die Teilnahmeregeln. Wir behalten uns weiterhin vor, Teilnehmer:innen auch ohne Angabe von Gründen von der Aktion auszuschließen.
3. Ablauf
3.1 Allgemeines
VITA COLA, SPIESSER und Steinhaus behalten sich vor, das Voting zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Davon wird insbesondere dann Gebrauch gemacht, wenn aus technischen Gründen (z.B. Computerviren, Manipulation am System oder Hard-/ Softwarefehler) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Votings nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten einer oder eines Teilnehmers:in verursacht wird, können VITA COLA, SPIESSER und Steinhaus von dieser Person Schadenersatz verlangen.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Durchführung der COLABO 2022. Das gilt auch dann, wenn eine Teilnahme an der COLABO gewonnen wurde. VITA COLA, SPIESSER und Steinhaus behalten sich zudem das Recht vor, die Aktion gar nicht oder nur teilweise durchzuführen.
3.2 Bewerbungsphase und Anmeldefrist
Ab dem 28. März 2022 werden im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens die teilnehmenden Künstlerkollektive bzw. Solokünstler:innen aller drei Kunstsparten Tanz, Musik und Visuals ermittelt. Die Bewerbung erfolgt durch vollständiges, wahrheitsgemäßes Ausfüllen der Pflichtangaben auf dem Bewerbungsformular sowie durch Zustimmung der Teilnahmebedingungen des Wettbewerbs auf www.vita-colabo.de. Einsendeschluss ist der 29. Mai 2022, 23:59 Uhr. Alle Anmeldungen, die nach dem 30. Mai 2022 eingehen, können für eine Teilnahme an der COLABO 2022 nicht berücksichtigt werden.
Es werden keine Teilnahmegebühren erhoben.
3.2 Votingphase
Die Fachjury bewertet vom 30. Mai bis einschließlich 13. Juni 2022 die eingereichten Bewerbungen. Das Endergebnis und damit die Gewinner der COLABO 2022 werden am 27. Juni 2022 bekannt gegeben.
3.3 Die COLABO-Teilnehmer:innen
Die Teilnehmer:innen der Aktion stimmen der Veröffentlichung ihrer Einreichungen und ihres Bildmaterials in den von SPIESSER, VITA COLA und Steinhaus im Rahmen der Berichterstattung genutzten digitalen (Internetauftritt, Soziale Netzwerke) und gedruckten Kommunikationskanäle zur COLABO 2022 zu. Sollten die betreffenden Songs oder Kunstwerke bei der GEMA gemeldet sein, übernimmt SPIESSER die Gebühren im Rahmen einer Pauschale.
3.4 Coachings und Produktion
Die Gewinner:innen der COLABO 2022 erhalten professionelle Coachings sowie je 1.500 Euro Produktionsbudget für die gemeinsame Produktion eines kunstspartenübergreifenden Gesamtwerkes. Die Auszahlung erfolgt aber erst nach der Durchführung des Auftaktmeetings. Das Auftaktmeeting zum Coaching findet am 2. und 3. Juli 2022 in den Räumlichkeiten des Steinhaus e.V. in Bautzen statt. Im Verlauf des Monats Juli 2022 haben alle Gewinner:innen individuell Zeit an der Produktion ihres Gesamtwerkes zu arbeiten und können jederzeit fachliche Rücksprache mit dem Steinhaus halten. Zum Production Hub (1. bis 6. August 2022) kommen noch einmal alle COLABO-Gewinner:innen 2022 in den Räumlichkeiten des Steinhaus e.V. in Bautzen zusammen. Das Kollektiv bzw. der bzw. die Solokünstler:in ist mit der Anmeldung verpflichtet, sich diese Termine freizuhalten und vollzählig am Coaching teilzunehmen. In den Monaten August und September 2022 wird die Produktion schließlich gemeinsam finalisiert.
4. Kosten und Preise
Die Kosten, die im Zusammenhang mit den Coachings und der Produktion des COLABO-Gesamtwerkes entstehen, tragen VITA COLA, SPIESSER und Steinhaus. Dabei handelt es sich um 1.500,- Euro Honorar je Gewinner:in bzw. Gewinnerkollektiv der Kunstsparten Tanz, Musik und Visuals für die Produktion sowie zusätzlich alle weiteren Kosten, die für Übernachtungen und Verpflegung vor Ort zum Auftaktmeeting und dem Production Hub in Bautzen anfallen. Die ausgelobten Preise sind nicht auszahlbar. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Prämierung oder öffentliche Bekanntgabe der Gewinner:innen der COLABO 2022.
5. Selbstverpflichtung
Die Teilnahme am Wettbewerb hängt nicht von dem Erwerb von Waren ab. Alle teilnehmenden Künstlerkollektive und Solokünstler:innen verpflichten sich mit ihrer Anmeldung und Teilnahme an der COLABO 2022 im Falle des Gewinns an folgenden, bereits festgelegten Workshop- bzw. Produktionsterminen teilzunehmen:
Zeitraum | Event | Ort |
2. & 3. Juli 2022 | Auftaktmeeting zum Coaching | Steinhaus in Bautzen |
1. bis 6. August 2022 | Production Hub | Steinhaus in Bautzen |
Die Aktivitäten werden an Werktagen sowie auch an Wochenenden stattfinden. Für den Fall, dass die Gewinner:innen ihrer Verpflichtung nicht nachkommen können, rücken die in der jeweiligen Kunstsparte in der Wertung zweitplatzierten Künstler:innen bzw. Kollektive nach und nehmen ihren Platz ein.
Die Teilnehmer:innen stimmen zu, aktiv am Wettbewerb mitzuwirken und räumen VITA COLA, SPIESSER und Steinhaus zudem die vollumfänglichen Nutzungsrechte ihrer im Zeitraum des Wettbewerbs entstandener Werke sowie Bilder, Interviews, Videos und anderer Prozessdokumentationen für die Internetseiten von VITA COLA, SPIESSER und Steinhaus, die sozialen Medien, Printmedien sowie Pressemitteilungen zum Zweck der Öffentlichkeitsarbeit für den Wettbewerb unentgeltlich ein. Dies gilt auch für einen Zeitraum von fünf Jahren nach Projektende (die Urheberrechte bleiben davon unberührt).
6. Haftung
VITA COLA, SPIESSER und Steinhaus haften nur für Schäden, welche von VITA COLA, SPIESSER, Steinhaus oder einem ihrer beauftragten Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die fahrlässige Verletzung von Pflichten, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung sind, verursacht wurden. Diese Beschränkungen gelten nicht für Schäden durch die Verletzung von Leben, Körper und/ oder Gesundheit oder für eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Voranstehende Haftungsbeschränkungen gelten insbesondere auch für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, bei Störungen der technischen Anlagen und Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten oder durch Viren verursacht wurden.
7. Datenschutz
Für die Planung und Durchführung des Wettbewerbs ist die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich. Diese richtet sich nach den Vorschriften der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Der Zweck der Datenerhebung ist die Realisierung des Wettbewerbs. Dazu gehören dessen Planung und Durchführung, die Coachings der Teilnehmer:innen sowie die Dokumentation und Auswertung des Wettbewerbs über verschiedene Kommunikationskanäle. VITA COLA, SPIESSER und Steinhaus werden die bei der Registrierung und bei der Nutzung der Leistungen erhobenen, verarbeiteten sowie gespeicherten Daten der Teilnehmer:innen an der COLABO 2022 ausschließlich intern und innerhalb der mit ihnen verbundenen Unternehmen gemäß der DSGVO nutzen, sofern keine gesetzlich oder behördlich angeordnete Verpflichtung zu anderem Handeln besteht oder eine Weitergabe zu Beweiszwecken erforderlich ist.
Bei einem Rückzug der Teilnahme am Wettbewerb oder dem Wettbewerbsausschluss durch VITA COLA, SPIESSER oder Steinhaus werden alle über den bzw. die Teilnehmer:in oder das Künstlerkollektiv gespeicherten Daten innerhalb eines Monats nach Eingang des Rückzugs der Teilnahme bei VITA COLA, SPIESSER und Steinhaus gelöscht, sofern die Speicherung nicht zur Erfüllung und Abwicklung des bestehenden Rechtsverhältnisses oder zu Beweiszwecken erforderlich ist.
8. Sonstiges
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Regelungen des Kollisionsrechts.